Allgemeine
Kauf- und Lieferbedingungen für www.puppen-mutter.de
Stand
08.03
Bitte beachten Sie, das ich dieses
Geschäft nicht im sinne einer Unternehmung betreibe und lediglich
als Hobby und Freizeitbeschäftigung ansehe. Aufgrund dieser Umstände
lehne ich jede Gewährleistung und Garantieansprüche die nicht durch
Versand oder Transport, bzw. durch nicht sachgerechte Versendung
zurückzuführen sind ab. Dennoch muss ich aus gegeben Anlass der
Formhalber auf die unten stehenden Bedingungen verweisen.
FERNABNAHMEGESETZ
(Wiederrufsbelehrung)
Jedem Verbraucher steht im Sinne des Fernabnahmegesetzes ( §355 BGB ),
bei allen Verkäufen die ausschließlich durch die Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln wie z.B. E-Mail, Internet und Telefon zustande
gekommen sind, ein Wiederrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei
Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger.
Der Wiederruf des Vertrages bedarf keiner Begründung und kann schriftlich
oder durch die Rücksendung der unversehrten Ware erfolgen, zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angaben von Gründen innerhalb von
zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens
mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen
in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung
oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Rosemarie Lüder
Berliner-Ring 17
31547 Loccum, Germany
Rückgabefolgen - Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann
Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der
Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem sie die Ware nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Es gelten die gesetzlichen
Regelungen der Fernabsatzverordnung
bzgl. Recht des Käufers zur Rückgabe und Rücksendung bestellter Ware im
Rahmen der Verordnung. Wie in der Verordnung festgelegt, trägt der Käufer
bis zu einem Warenwert von 40 Euro die Kosten der Rücksendung, ansonsten
trägt die Kosten der Verkäufer. Die Rückgabe von geöffneten Packungen
mit teilweise verbrauchtem Inhalt ist grundsätzlich ausgeschlossen,
sofern kein Mangel vorliegt. Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer
Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren
Verfalldatum überschritten würde. Bei Widerruf oder Rückgabe werden
vorab geleistete Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
Rückgabebelehrung gemäss Fernabgabegesetz - Stand 01.09.2002
I.
Allgemeines
-
Meine sämtlichen Leistungen und Lieferungen - auch Vorschläge, Beratungen
und sonstigen Nebenleistungen - sowie allen sonstigen Geschäften liegen ausschließlich
unsere nachstehenden Bedingungen einschließlich der jeweils gültigen
Preise, Zahlungs-, und Lieferkonditionen zugrunde.
-
Änderungen
und mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, soweit sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
Einkaufsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht akzeptiert,
und zwar auch dann nicht, wenn sie unser folgenden Bedingungen
lediglich ergänzen.
-
Der
Vertrag kommt erst durch einen schriftlichen Auftrag oder Bestellung
des Kunden oder unsere Schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der
Besteller ist an seinen Auftrag bis zum Erhalt der Auftragsbestätigung,
längstens jedoch sechs Wochengebunden. Bei Bestellung und Lieferung
von Einzelstücken oder Sonderanfertigungen ist der Besteller zur
Abnahme verpflichtet. Erfolgt eine Auslieferung vor Auftragsbestätigung,
so kommt der Vertrag zu unseren Bedingungen mit der Annahme der
Bestellung zustand.
-
Angaben
in Offerten, Kostenvoranschlägen und Werbeschreiben, sowie alle
Angaben über Maße und Gewicht sind nur annähernd und binden uns
nicht. Leistungen und Betriebskosten gelten ebenfalls als annähernde
und unverbindliche Angaben. Konstruktion, Farb- und Formänderungen
bleiben vorbehalten.
-
Teilelieferungen
sind zulässig.
II.
Lieferbedingungen
-
Die
Angabe der Lieferfrist gilt als annähernd. Die Lieferfrist beginnt
mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang
der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben und sonstigen Angaben, sowie vor Eingang einer eventuell
vereinbarten Anzahlung. Die Angaben der Lieferfristen beziehen sich
auf die Versandbereitschaft. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis
zu ihrem Ablauf die Lieferung versand wurde oder die Versandbereitschaft an den Besteller
signalisiert wurde.
-
Im
Falle höherer Gewalt oder anderer nicht von mir zu
vertretender oder verschuldeter Ereignisse, die eine Reibungslose
Abwicklung des Auftrags in Frage stellen können, insbesondere bei
Lieferverzögerungen seitens der Transportunternehmen, bei Arbeitskämpfen,
Verkehr- und Betriebsstörungen, Rohmaterial - oder Energiemangel, bin
ich berechtigt, von der Bestellung ganz oder teilweise zurückzutreten
oder die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne das der Besteller
irgendwelche Ersatzansprüche geltend machen kann. Den Rücktritt kann
er nur gemäß der §§325 und §§326 BGB erklären, wenn Lieferung
unmöglich wird oder die von uns bestimmte Fristverlängerung
unangemessen ist
-
Tritt
der Besteller wirksam vom Vertrag zurück, so kann er lediglich die Rückzahlung
geleisteter Anzahlungen verlangen. Den Ersatz von Unmittelbarem oder
mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen soweit gesetzlich zulässig.
III.
Priese und Zahlungsarten
-
Die genanten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Maßgebend
sind die am Tage der Lieferung, bzw. der Einstellung der Ware im Händlerlager
gültigen Preise zuzüglich Umsatzsteuer (nach diesem Tag gültigen
Satz) und sonstigen Zahlungsbedingungen.
V.
Eigentumsvorbehalt
-
Ich behalten mir das Eigentum an allen
angelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der
Geschäftsverbindung beziehungsweise den Geschäftsverbindungen gegenüber
dem Besteller zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus
welchem Grund, vor.r
-
Der Besteller trägt die Gefahr einer
Verschlechterung des Unterganges und einer anderweitigen Unmöglichkeit
der Herausgabe. Der Besteller hat die Pflicht, den Kaufgegenstand
beginnend mit dem Tage des Versandes gegen Feuer,
Wasser, Bruch und sonstigen Risiken bis zum Erlöschen des
Eigentumsvorbehalt zu versichern.
-
Der Besteller darf den Eigentumsvorbehalt
unterliegenden Kaufgegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges
mit anderen ihm gehörenden Sachen verbinden. Falls die mit dem unter
Eigentumsvorbehalt stehendem Kaufgegenstand verbundene Sache als
Hauptsache anzusehen ist, daher der Eigentumsvorbehalt mit Verbindung
zugunsten des Bestellers untergeht, überträgt der Besteller dem
Lieferer Miteigentum an der Hauptsache in Höhe des Wertes des
Eingebauten Kaufgegenstandes und erklärt sich insoweit zur
Ordnungsgemäßen Verwahrung für den Lieferer bereit. Das gleiche
gilt auch, wenn der Besteller durch Verarbeitung des Kaufgegenstandes
eine neue Sache herstellt.
-
Dem Besteller ist widerruflich die Weiterveräußerung
des Kaufgegenstandes im gewöhnlichen Geschäftsgang gegen Barzahlung
oder unter Eigentumsvorbehalt gestattet.
-
Der Besteller tritt mir schon jetzt alle, ihm
aus der Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes zustehenden
Forderungen mit Nebenrechten ab. (Werden die uns gehörenden Waren
zusammen mit anderen Waren weiterverkauft oder sind wir lediglich
Miteigentümer der Weiterverkauften Ware, so ist uns die
Kaufpreisforderung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen mitverkauften Gegenstände
abtreten)
-
Der Besteller ist ermächtigt, im Rahmen
ordnungsgemäßen Geschäftsganges die Forderungen aus der Weiterveräußerung
einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann ich jederzeit
wiederrufen. Ich bin befugt, die Vorausabtretung der Forderung gegenüber
den Kunden des Bestellers offenzulegend. Auf mein Verlangen hat der
Besteller jederzeit unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er
meine Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der
Weiterveräußerung zustehen und mir die zur Geltendmachung der
Forderung notwendigen Unterlagen zu Übergeben. Zu anderen Verfügungen
über die in meinem Vorbehaltseigentum (oder Miteigentum stehenden
Gegenstände) oder über die an mich abgetretenen Forderungen ist der
Besteller nicht berechtigt, Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen
der mir (ganz oder teilweise) gehörenden Gegenstände einzuleiten.
Sollte dieses schon der Fall sein, ist mir dieses unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
-
Hat der Besteller im Rahmen einer Weiterveräußerung
mir (ganz oder teilweise) gehörender Waren einen anderen Gegenstand
in Zahlung genommen, so wird mir dieser Gegenstand in demselben Verhältnis
(ganz oder teilweise) zur Sicherheit übergeben und insoweit für mich
verwahrt.
-
Ich bin jederzeit befugt, die Hersausgabe der
umir gehörenden Waren unter Ausschluss jeden Zurückbehalsrechts zu
verlangen und den Kaufgegenstand auf Kosten des Bestellers zurückzuholen,
wenn einer im Abschnitt VI., Ziffer 6, genannten fälle eintritt. Dazu
bedarf es keines Rücktritts vom Vertrage. Ein Rücktritt vom Vertrage
ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Ich bin berechtigt, den
in Besitz genommenen Kaufgegenstand durch freihändiges Verkaufen auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers bestmöglich zu verwerten. Der Erlös
nach Abzug der Kosten einschließlich angemessener Provision wird dem
Besteller auf die unberührt gebliebene Restkaufpreisschuld
gutgebracht; ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt.
VI.
Gefahrenübergang und Versand
-
Die
Gefahr geht spätestens mit Versand des Kaufgegenstandes (Übergabe an
den Spediteur oder den Frachtführer) auf den
Besteller über, und zwar auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie
Lieferung vereinbart worden ist.
-
Versand,
Auswahl der Transportmittel und des Transportweges, sowie die
zweckentsprechende Verpackung werden von mir mit der gebotenen
Sorgfalt, aber ohne Übernahme einer Haftung bewirkt.
-
Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, die ich nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den
Besteller über. Ich bin in diesem Fall unbeschadet der Vorschrift
von Abschnitt II berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten und Gefahr
des Bestellers nach unserem Ermessen zu Lagern und Zahlung des
Kaufpreises zu verlangen, und/oder bei Lieferung auf Kredit die
Lagerzeit auf die Laufzeit des Kredites anzurechnen.
VII.
Gewährung, Haftung
-
Der
Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel
und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, zu denen
auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften zählt, hat er uns
gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen durch
schriftlich anzeige zu rügen.
-
Versteckte
Mängel, d.h. solche, die sich erst beim Gebrauch nach Entstehen des
Schadens zeigen, sind unverzüglich mir gegenüber anzuzeigen. Das
gleiche gilt auch hier für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Ich leisten für die von mir produzierte Waren Gewähr für
eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit.
-
Die
Gewährleistung besteht nach meiner Wahl entweder in der Reparatur
des Kaufgegenstandes oder dem unendgeldlichen Ersatz der beanstandeten
Teile durch Lieferung von neu oder Austauschteilen, beziehungsweise
der Entscheidung einer entsprechenden Gutschrift. Das gilt auch bei
Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften. Die ersetzten Teile
werden mein Eigentum und sind entweder für uns kostenlos zu
verwahren oder ordnungsgemäß verpackt zu übersenden. Im übrigen
gelten die vereinbarten Gewährleistungsbedingungen, bzw. die
allgemeinen Gesetzlichen Grundlagen des BGB.
-
Es
wird keine Gewähr genommen für natürlichen Verschleiß, ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Einsatz unter außergewöhnlichen
Klimatischen Bedingungen oder Betriebsverhältnissen, bei fehlerhafter
oder unsachgemäßer Nutzung oder Behandlung, bei Verwendung
ungeeigneter Pflegemittel und auf äußere Einwirkung zurückzuführen
(z.b. Schläge, Stöße, Wasser, Feuer, u.s.w.) sind. Von der Gewährleistung
sind auch solche Fehler ausgeschlossen, die auf Konstruktions- oder
Materialvorgaben der Besteller zurückzuführen sind.
-
Die
Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite
oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, die
Reparatur nicht durch eine von uns Autorisierte und Annerkannte
Werkstatt durchgeführt wurde.
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Ein
Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass
ich nicht in der Lage sind, die hier übernommenen Gewährleistungsverpflichtungen
zu erfüllen. Ansprüche auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren
Schadens sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
-
Für
die von mir nicht erzeugten Teile, Baugruppen, Anbauteile und Zubehörkomponenten
u.s.w. des Kaufgegenstandes leisten wir nur in der Art Gewähr, dass
wir die uns gegenüber unseren Vorlieferanten zustehende Gewährleistungsansprüche
an den Besteller abtreten.
VIII.
Allgemeine
Haftungsbegrenzung
Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden
Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Weitergehende Ansprüche und
Schadensersatzforderungen aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung
vertraglicher Pflichten und vertraglicher Nebenpflichten, sowie aus
unerlaubter Handlung insbesondere aus Produzentenhaftpflicht, sind
ausgeschlossen, soweit das rechtlich zulässig ist.
Schlussbestimmung
-
Sollte
eine Bestimmung dieser Verkaufs und Lieferbedingungen oder des
einzelnen Kaufvertrages unwirksam oder anfechtbar sein, so werden die
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform.
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Erfüllungsort
und Gerichtstand für alle aus den Vertragsverhältnissen entstehenden
Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten ist die Wohnhaft des Verkäufers
-
Soweit
nicht anders vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der
Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtsübereinkommen
vom 1. Juli 1964 sind ausgeschlossen.
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Im
Verhältnis zu Nichtkaufleuten gelten die vorstehenden Bedingungen
insoweit, als das Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftbedingungen
vom 9. Dezember 1976 keine entgegenstehenden Vorschriften enthält.
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Ich
behalten mir vor, Daten und Angaben, die sich nicht auf die geschäftliche
Abwicklung beziehen, im Rahmen der Gesetze zu speichern und zu
verwenden.
( - ) Diese Bestimmungen gelten nur
für die Lieferung von Ersatzteilen.
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